Allgemeines

Behandlungsverlauf

In der Regel wird zunächst ein Termin für ein Erstgespräch (Sprechstundentermin) vereinbart. Dieses erste Gespräch dient dazu, sich einen ersten Überblick über das Krankheitsbild und die Symptomatik zu verschaffen. Außerdem soll abgeklärt werden, welche Behandlungsmöglichkeiten sinnvoll sind und es wird ggf. eine erste Empfehlung ausgesprochen. Es werden Informationen über Ablauf und Inhalt der ersten Stunden gegeben.

Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen gilt für die Erstkontakte: max. 3 Sprechstundentermine und 2-4 probatorische Sitzungen (zur Diagnostik und Abklärung der Therapieziele und Inhalte). Mitglieder einer privaten Krankenkasse dürfen i.d.R. bis zu 5 probatorische Sitzungen in Anspruch nehmen (bitte klären Sie das vorher mit Ihrer Versicherung ab). Gemeinsam wird dann entschieden, ob weitere Stunden bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden.

Sollten Sie schon einmal eine ambulante Psychotherapie in Anspruch genommen haben, dann müssen mind. 2 Jahre bis zum Beginn einer erneuten ambulanten Psychotherapie vergangen sein.
Eine etwaige Sonderregelung kann nur in Absprache mit der Krankenkasse erfolgen und erfolgt über das sogenannte Gutachterverfahren (d.h. ein unabhängiger Gutachter prüft mittels eines schriftlichen Antrages durch den Therapeuten die Notwendigkeit der Behandlung).

In der Regel wird zunächst eine Kurzzeittherapie (max. 24 Stunden) beim zuständigen Kostenträger beantragt. Nach schriftlicher Genehmigung der zuständigen Krankenkasse wird ein Therapievertrag geschlossen.
Eine Kurzzeittherapie kann ggf. auch in eine Langzeittherapie umgewandelt werden, wenn die bis dahin durchgeführten Stunden nicht ausreichen.
Für weitere Fragen können Sie mich gern kontaktieren!