Therapievertrag

Patienteninformation/ Therapievertrag

zwischen ……………………………………………………………… (Patientin/Patient) und Dipl.-Psych. Judith Przybille (Psychologische Psychotherapeutin)

Liebe Patientin, lieber Patient!
Sie haben nun das Erstgespräch, die „Probestunden“ (probatorische Sitzungen) oder eine Akutbehandlung absolviert und sich nach eingehender Überlegung für eine psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis entschieden.
Ich möchte Sie mit diesem Informationsblatt über den Ablauf der psychotherapeutischen Behandlung in meiner Praxis informieren. Außerdem bitte ich Sie, die Formalitäten zur Absage von Terminen, zum Abbruch der Therapie und zur Schweigepflicht zur Kenntnis zu nehmen.

Wir werden nun (nach vorliegender Kostenzusage ihrer Krankenkasse) über einen festgelegten Zeitraum gemeinsam an Ihren Zielen und Themen arbeiten. Die Termine werden zu Beginn der Behandlung in der Regel wöchentlich bzw. 14-tägig vereinbart. Gegen Ende der Behandlung können sich die Abstände vergrößern. Falls erforderlich, kann eine Verlängerung der Therapie beantragt werden. Darüber stimmen wir uns gemeinsam, ca. 4-5 Stunden vor Therapieende, ab.
Eine Therapiesitzung dauert in der Regel 50 Minuten. Für die Umsetzung bestimmter therapeutischer Techniken kann es erforderlich sein, eine Doppelstunde in Anspruch zu nehmen. Dies würde ich vorher mit Ihnen absprechen.
Bitte bringen Sie zu Beginn eines jeden Quartals ihre Versichertenkarte mit. Sollten Sie einen Wechsel der Krankenkasse vornehmen, dann teilen Sie mir dies bitte umgehend mit.
Therapie heißt Veränderung und ist für mich ein „co-kreativer“ Prozess.
Das heißt, dass ich Ihnen mit den Behandlungsmethoden der Verhaltenstherapie, entsprechend meiner Ausbildung, zur Verfügung stehe, um an Ihren Zielen und Themen zu arbeiten. Verhaltenstherapie heißt jedoch auch Hilfe zur Selbsthilfe!
Als Patientin/Patient übernehmen Sie in den Behandlungsstunden und auch in den Zeiten zwischen den Sitzungen eine aktive Rolle. Therapeutische Veränderungen geschehen zu einem wesentlichen Teil zwischen den Sitzungen. Dabei kann es auch vorkommen, dass Sie therapeutische „Hausaufgaben“ in Form von Protokoll führen, Beobachtungsaufgaben oder therapeutische Übungen durchführen. Dafür sollten Sie einen zeitlichen Rahmen von ca. 2-3 Stunden wöchentlich (je nach Aufgabe ) ein-planen.
Therapiesitzungen, die von Ihnen nicht wahrgenommen werden, müssen mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden (persönlich, telefonisch, als Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder schriftlich bzw. per E-Mail). Andernfalls wird auch bei Kassenpsychotherapien ein privat zu zahlendes Ausfallhonorar in Höhe von € 60,- fällig, es sei denn, das Nichterscheinen ist unverschuldet. Sollte es mir möglich sein, diesen Termin kurzfristig anderweitig zu vergeben, verzichte ich auf das Ausfallhonorar.
Die Therapie wird beendet, wenn der Patient und der Therapeut gemeinsam die Einschätzung treffen, dass die Therapieziele erreicht sind. Dabei kann die Behandlung zu jedem Zeitpunkt abgeschlossen werden, d.h. die beantragte und genehmigte Stundenzahl muss nicht zwingend ausgeschöpft werden, sollte sich der Therapieerfolg bereits vorher einstellen.
Es kann aus unterschiedlichen Gründen vorkommen, dass Sie eine Therapie beenden wollen, obwohl sich aus therapeutischer Sicht noch kein genügender Therapieerfolg eingestellt hat. In diesem Fall bitte ich Sie, mich rechtzeitig darüber in Kenntnis zu setzen und in einem abschließenden Gespräch die Gründe für den Therapieabbruch zu benennen. Ggf. können auch alternative Behandlungsmöglichkeiten besprochen werden.
Vom ersten Gespräch an unterliegen alle Informationen, die ich von Ihnen erhalte, der Schweigepflicht. Das bedeutet, dass ich als Therapeut eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten habe. Selbstverständlich bezieht sich die Schweigepflicht auch auf die Tatsache, dass Sie zu mir in die Behandlung kommen.
Um mit Ihren (vor) behandelnden Ärzten sprechen zu können, benötige ich von Ihnen eine schriftliche Entbindung von der Schweigepflicht. Diese lege ich Ihnen dann nach vorheriger Absprache zur Unterschrift vor.
Die Schweigepflicht gegenüber Dritten werde ich nur aufgeben, wenn nach meiner Einschätzung dadurch ein erheblicher Schaden oder eine Gefahr von meinen Patienten oder Dritten abgewendet werden kann oder muss (z.B. Selbst- oder Fremdgefährdung).
Bitte bestätigen Sie mir mit Ihrer Unterschrift, dass Sie die vorausgehenden Informationen zur Kenntnis genommen, deren Inhalt verstanden haben und mit den Vereinbarungen einverstanden sind.